
Logopädie
Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. In unserer Praxis behandeln wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Unterstützung in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme und/oder Schlucken benötigen. Unser engagiertes Therapeutinnen Team nimmt sich Ihnen als Patient*in in Ihrer Individualität an.

Wie komme ich an eine Verordnung?
Eine Heilmittelverordnung (Rezept) muss immer von einem Arzt ausgestellt werden.
Folgende Ärzte dürfen eine Verordnung ausstellen:
Kinderärzte
Pädaudiologen
HNO-Ärzte
Kieferorthopäden
Zahnärzte
Neurologen
Hausärzte
Sprechen Sie Ihren zuständigen Arzt bei Bedarf darauf an.
Wichtig: Die Therapie muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Vereinbaren Sie daher am besten zuerst einen Therapietermin mit uns und lassen im Anschluss die Verordnung bei Ihrem Arzt ausstellen.
Wer kommt für die Kosten auf?
Unsere Praxis ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen.
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre:
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig.
Erwachsene ab 18 Jahre:
-
Zuzahlung: 10 % der Behandlungskosten pro Verordnung
-
Zusätzlich: 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung
Zuzahlungsbefreiung möglich:
Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen, kann eine Befreiung von der Zuzahlung erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.