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Logopädie 

Schön, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. In unserer Praxis behandeln wir Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Unterstützung in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme und/oder Schlucken benötigen. Unser engagiertes Therapeutinnen Team nimmt sich Ihnen als Patient*in in Ihrer Individualität an.

Logopädie Grafik

Wie komme ich an eine Verordnung?

Eine Heilmittelverordnung (Rezept) muss immer von einem Arzt ausgestellt werden.  

 

Folgende Ärzte dürfen eine Verordnung ausstellen:  

Kinderärzte  

Pädaudiologen  

HNO-Ärzte  

Kieferorthopäden  

Zahnärzte  

Neurologen 
​Hausärzte  

Sprechen Sie Ihren zuständigen Arzt bei Bedarf darauf an.

Wichtig: Die Therapie muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Vereinbaren Sie daher am besten zuerst einen Therapietermin mit uns und lassen im Anschluss die Verordnung bei Ihrem Arzt ausstellen.

Wer kommt für die Kosten auf?

Unsere Praxis ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen.  

 

Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre:

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten vollständig.  

 

Erwachsene ab 18 Jahre: 

  • Zuzahlung: 10 % der Behandlungskosten pro Verordnung  

  • Zusätzlich: 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung  

 

Zuzahlungsbefreiung möglich:

Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei chronischen Erkrankungen, kann eine Befreiung von der Zuzahlung erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

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